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Rehabilitation bei Rheuma
Die Rehabilitation bei Rheuma setzt sich aus bewegungs- und psychotherapeutischen sowie medikamentösen Maßnahmen zusammen.
Rheuma

Rehabilitation bei Rheuma

Rheumatische Erkrankungen bedeuten in vielen Fällen einen gravierenden Einschnitt in das berufliche und soziale Leben der Betroffenen. Nicht nur, dass Patienten in ihren gewohnten Bewegungsabläufen eingeschränkt sind und unter zum Teil starken Schmerzen leiden, auch die seelische Belastung ist bei Rheuma nicht zu vernachlässigen.

Der Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation ist in Deutschland in Paragraf 40 fünftes Sozialgesetzbuch geregelt. Die rheumatologische Rehabilitation zielt vor allem darauf ab, Patienten bei der Bewältigung des Alltags und des beruflichen Lebens zu unterstützen bzw. sie nach schweren Formen der Krankheit wieder in das soziale Leben einzugliedern. Dabei soll die Rehabilitation sowohl für behinderte Patienten stattfinden, als auch für solche, die von einer Behinderung durch Rheuma bedroht sind.

Ambulante und stationäre Rehabilitation bei Rheuma

Die medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ambulant bedeutet, dass der Patient währen der Rehabilitation zu Hause wohnt und die Behandlung tagsüber in einer entsprechenden Einrichtung stattfindet. Bei der stationären Reha wohnt der Patient für die Dauer der Rehabilitation in der Klinik.

Für die Kostenübernahme kommen je nach Patient unterschiedliche Träger infrage, wobei die Rentenversicherungen und Krankenkassen in den meisten Fällen zuständig sind. Die ambulante Rehabilitation gilt meist als erste Maßnahme der Therapie. Erst wenn die Möglichkeiten der ambulanten therapeutischen Maßnahmen ohne Erfolg ausgeschöpft sind oder in schweren Fällen nicht infrage kommen, sind die Träger dazu verpflichtet, die Kosten einer stationären Rehabilitation zu übernehmen.

Der Vorteil von stationären Einrichtungen für die Rehabilitation bei Rheuma ist das Angebot aller dieser empfohlenen therapeutischen Maßnahmen aus einer Hand und an einem Ort. Der Patient beschäftigt sich über einen gewissen Zeitraum nur mit sich, seiner Erkrankung und seinem zukünftigen Leben und kann sich entsprechend vollkommen auf seinen Genesungsprozess konzentrieren.

Bestandteile der Rehabilitation

Die Therapie, ganz gleich ob ambulant oder stationär durchgeführt, setzt sich aus verschiedenen Behandlungsarten zusammen. So sorgt die Kombination aus Physio- und Sporttherapie mit physikalischer Behandlung und Ergotherapie im ersten Schritt für die Wiederherstellung der Beweglichkeit. Die Einweisung zum Umgang mit möglichen Hilfsmitteln gehört ebenso zur Bewegungstherapie wie das Erlernen alternativer Bewegungsabläufe.

Die Rehabilitation in Form einer medikamentösen Behandlung befasst sich mit der Aufklärung und der richtigen Einstellung des Patienten. Eine Überwachung der Medikamentengabe ist demnach ebenfalls Bestandteil. Die dritte Säule der Rehabilitationsmaßnahmen bei Rheuma dient der Beratung und Betreuung der Patienten. Psychologische Unterstützung durch Therapeuten oder Gruppentherapie sind wichtige therapeutische Maßnahmen für den Patienten, um mit der Erkrankung und ihren Folgen umgehen zu lernen.

Antragstellung

Für die Einwilligung zur Kostenübernahme durch den jeweiligen Träger muss der Patient einen Antrag zur stationären Rehabilitation stellen. Gemäß Sozialgesetzbuch IX hat er ein Mitspracherecht wie und wo die Rehabilitation stattfinden soll, das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht.

Den Antrag zur Rehabilitation stellt der Patient selbst. Zur Antragstellung gehört in jedem Fall eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Rehabilitation durch den behandelnden Arzt. Teilweise sind auch Bescheinigungen der Krankenkasse über die Arbeitsaufallzeiten und/oder ein Rentenversicherungsnachweis notwendig. Wird der Reha-Antrag abgelehnt oder das Wunsch- und Wahlrecht ohne Begründung missachtet, kann der Patient innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und in nächster Instanz eine Klage beim Sozialgericht einreichen.

Sabrina Mandel